Behandlungsspektrum
Psychische Störungsbilder in der ambulanten Psychotherapie
In meiner Praxis biete ich psychotherapeutische Unterstützung bei einer Vielzahl seelischer Belastungen und psychischer Erkrankungen. Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen individuelle Wege zur Stabilisierung, Klärung und langfristigen Veränderung zu entwickeln.
Affektive Störungen
- Depressionen (einmalig oder wiederkehrend)
- Dysthymie (chronisch niedergedrückte Stimmung)
- Bipolare affektive Störung
Angst- und Zwangsstörungen
- Generalisierte Angststörung
- Panikstörung und Agoraphobie
- Soziale Phobie (soziale Ängste)
- Spezifische Phobien
- Zwangsgedanken und Zwangshandlungen
Reaktionen auf Belastung und Anpassungsstörungen
- Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)
- Akute Belastungsreaktionen
- Anpassungsstörungen nach kritischen Lebensereignissen
Somatoforme Störungen
- Körperliche Beschwerden ohne ausreichende medizinische Ursache
- Schmerzstörungen
- Reizdarm-Symptome mit psychischer Beteiligung
Essstörungen
- Magersucht (Anorexia nervosa)
- Bulimie (Bulimia nervosa)
- Binge-Eating-Störung
Nichtorganische Schlafstörungen
- Ein- und Durchschlafstörungen bei psychischer Belastung
Sexuelle Funktionsstörungen
- Lustlosigkeit
- Erregungs- und Orgasmusstörungen
- Schmerzen beim Geschlechtsverkehr
- Psychisch bedingte Sexualfunktionsstörungen (bei Frauen und Männern)
Persönlichkeitsstörungen
- Emotional instabile Persönlichkeitsstörungen
- Ängstlich-vermeidende Persönlichkeitszüge
- Zwanghafte und abhängige Persönlichkeitsmuster
- Schwierigkeiten im Selbstwert, in Beziehungen und im Umgang mit Emotionen
Schizophrene und wahnhafte Störungen
- Paranoide Schizophrenie
- Schizoaffektive Störungen
Weitere psychische Belastungen
- Erschöpfung, Überforderung, Burnout
- Psychische Krisen in Folge von Trennung, Verlust, Krankheit oder Umbruch
- Selbstwertprobleme, Entscheidungsunsicherheit, innere Konflikte
- Anhaltende Folgen früherer Traumatisierungen oder belastender Kindheitserfahrungen
Kosten und Abrechnung
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden von den privaten Krankenkassen sowie der Beihilfe vollständig oder zumindest teilweise übernommen. In welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten trägt, wie viele Sitzungen erstattet werden und in welcher Höhe, hängt von Ihrem individuellen Tarif ab.
Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Als privat Versicherte oder Beihilfeberechtigte haben Sie grundsätzlich Anspruch auf bis zu fünf sogenannte „probatorische Sitzungen“, die in der Regel von Ihrer Versicherung übernommen werden. Diese Sitzungen dienen dem gegenseitigen Kennenlernen.
Wenn sich in dieser Zeit zeigt, dass eine therapeutische Zusammenarbeit sinnvoll ist, treffen wir eine verbindliche Entscheidung für eine ambulante Psychotherapie. Dabei besprechen wir die Frequenz der Sitzungen (in der Regel einmal pro Woche) sowie die voraussichtliche Dauer der Behandlung, ob es sich um eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie handelt. Falls erforderlich, erfolgt im Anschluss die Antragstellung auf Kostenübernahme bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe.
Falls Sie sich entscheiden, die Therapie selbst zu bezahlen, ist dies ebenfalls möglich. In diesem Fall brauchen Sie keinen Antrag zu stellen und können sofort mit der Behandlung beginnen – es entstehen keine Wartezeiten und keine Weitergabe von Diagnosen an Ihre Versicherung. Die Kosten richten sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Unabhängig vom Versicherungsstatus gilt: Transparenz und Klarheit über den organisatorischen Rahmen sind mir wichtig. Wenn Sie Fragen zur Abrechnung oder zur Antragstellung haben, unterstütze ich Sie gern.